Konzept
Im Gerichtsgebäude, wo es für Betroffene manchmal persönlich zugehen kann, wird sensibel mit dem Thema Kunst umgegangen. Kunst hat dort zu Recht ihren Platz eingenommen, um im kreativen Dialog den Gerichtsalltag aufzulockern. Von Seiten der Gerichtsvorstehung werden die KünstlerInnen, die die Ausstellung selbst organisieren, seit Beginn freundlichst unterstützt.
Jede/r KünstlerIn bekommt einen Platz für etwa 10-15 Bilder zur Verfügung gestellt, den er/sie zur Gestaltung nutzen kann, unter Beachtung der gerichtlichen Auflagen: Keine Politik, keine Religion, kein Akt, keine Gewalt.
Einmal im Jahr findet die große Eröffnungsvernissage im 7. + 8. Stock statt.
Bei der zeitgenössischen Kunstpräsentation werden Werke aus Öl, Acryl, Tusche, Pastellkreide,
Bleistift, Kohle, Tempera, Graphit, Buntstift, Gouache sowie Mischtechniken gezeigt. Kreationen aus
Sand von Europa bis Australien, aber auch kunsthandwerkliche Techniken wie Porzellanmalerei,
Papiermaché oder Textiltechniken kommen zum Zug. Kinderzeichnungen aus dem großen Slum
Mathare, Nairobi, Kenia – ein Charity-Projekt des Vereines SlumKinderKunst das derzeit dem Projekt Bamba Kids zugute kommt- runden das vielfältige Programm ab.
Das Konzept, künstlerische Vielfalt in einem Gerichtsgebäude zu präsentieren, wovon KünstlerInnen,
Rechtssuchende und Gerichtsbedienstete in gleichem Maße profitieren, findet allgemeinen Anklang.
Ein schönes Beispiel für harmonische Koexistenz unterschiedlichster Lebensbereiche zeigt – im
wahrsten Sinne des Wortes – bildlich, dass sich vermeintliche Gegensätze nicht unbedingt
widersprechen müssen, sondern sich im gegenseitigen Austausch bereichern können.
Das Ergebnis ist in den Worten eines Kritikers ein „ästhetisches Ambiente für künstlerische Aussagen,die in Form von therapeutischer Dekoration wirken“.
„Kunst zu Recht im Dritten“ erstreckt sich über 23 Stockwerke und etwa 3000 Laufmeter und läuft seit November des Jahres 2009 mit Dauer- und wechselnden KünstlerInnen.
Die Ausstellung legt großen Wert auf Vielfalt und die harmonische Koexistenz verschiedener Sichten, Ansichten und Einsichten in mannigfacher Umsetzung, wobei bewusst auf Provokation verzichtet wird.
Kunst zu Recht pflegt rege Zusammenarbeit mit verschiedenen Kunstvereinen: SlumKinderKunst,
art4life, der Berufsvereinigung der bildenden Künstler Österreichs, Künstlergruppe El-Kordy, rearte
Galerie, ArteMIX, Kunstschaffen, …
„Wir befinden uns mit unserer Ausstellung in einem Gerichtsgebäude mit Parteienverkehr, wo die
Menschen auch ohne unser Zutun mit ihren Emotionen zu kämpfen haben“.
Zitat Veronika Junger – Kunst zu Recht (Dauerausstellung in Justizgebäuden)
Was ist „Kunst zu Recht“ und wie funktioniert sie?
„Kunst zu Recht“ ist ein Zusammenschluss verschiedener KünstlerInnen und Künstlergruppen, der
zum Teil Autodidakten, aber auch akademischen KünstlerInnen ein Forum bietet, in öffentlichen
Gebäuden ihre Werke zu präsentieren.
Die Vorteile für alle Beteiligten liegen auf der Hand:
Die Gerichte erfreuen sich einer kostenlosen Raumgestaltung, den KünstlerInnen ist mit einer
kostenlosen Ausstellungsfläche gedient, die verkehrende Öffentlichkeit erfreut sich an den
abwechslungsreichen Betrachtungsmöglichkeiten während ihrer Wartezeiten.
Bereits laufende Ausstellungen:
BG1 im Justizzentrum: 111 KünstlerInnen auf 23 Stockwerken
BG Meidling: Einzelausstellungen
Wohin will die „Kunst zu Recht“?
Die „Kunst zu Recht“ möchte akademischen und autodidaktischen KünstlerInnen, die ohne
Bekanntheitsgrad und definiertem Marktwert, zumal sie oftmals zu Galerien und anderen
professionellen Ausstellungsmöglichkeiten keinen Zugang finden, möglichst breit gefächerte
Ausstellungsmöglichkeiten bieten.
Der Zugang wird allen KünstlerInnen, ob jung oder alt, unabhängig von der Nationalität und
unabhängig von stilistischen und technischen Eigenheiten offen gehalten („Vielfalt ist unsere
Stärke“). Lediglich der Qualitätsanspruch kann nur dadurch gesteigert werden, dass kuratiert wird.
Dadurch, dass verständlicherweise in allen Gerichten Gewalt, Politik, Religion und Akt thematisch
ausgeschlossen werden müssen, eignet sich dieses Forum besonders für internationale und
integrative grundsätzliche Zusammenarbeit, sowie Sonderausstellungen (SlumKinderKunst) auch
sensibelster Natur.
Justiz und Kunst im Einklang, also: „Kunst zu Recht“.
Nutzen für die einzelnen Bezirke:
Aufgrund der vielfältigen Angelegenheiten, die bei Gericht geregelt werden – Zivil-, Miet-, Erb-,
Scheidungsbelange, Verkehrsunfälle, Zeugenaussagen und vieles mehr – sind zahlreiche BürgerInnen
im Laufe ihres Lebens mit bezirksgerichtlichen Verfahren konfrontiert und damit genötigt, Zeit in
Gerichtsgebäuden zu verbringen.
Während der oft unangenehmen Wartezeiten in den Gängen ist die Betrachtung der Kunstwerke für
die Parteien oder Zeugen eine beruhigende Abwechslung zur amtlich-sterilen Umgebung.
Für BasiskünstlerInnen, AbgängerInnen der Kunsthochschulen, QuereinsteigerInnen ist das Angebot,
in Amtshäusern ausstellen zu können, eine günstige Möglichkeit von einem breiten Publikum
gesehen zu werden.
Aber auch eingesessene KünstlerInnen aus dem In- und Ausland nehmen gerne die
Ausstellungsmöglichkeit in Anspruch.
Da in jedem Gericht gezielt die KünstlerInnen der Bezirke zum Zug kommen, bietet das Projekt „Kunst zu Recht“ für die Basiskultur innerhalb der Bezirke ein zusätzliches Kunstforum im öffentlichen Raum, das gerne wahrgenommen wird.